Sachverständiger für Immobilienbewertung

zertifizierter immobiliensachverständiger
Zertifizierter
Immobiliensachverständiger
fachkompetenz
Geprüfte
Fachkompetenz
expertengremium
Mitglied im Expertengremium Sprengnetter

Mark-Oliver Echelmeyer
Mark-Oliver Echelmeyer

Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung

Meine Berufserfahrung als unabhängiger Immobiliensachverständiger

Profitieren Sie von meiner langjährigen Berufserfahrung. Seit Anfang 2005 arbeite ich hauptberuflich als Immobiliensachverständiger und habe mit meinem Gutachterbüro Dortmund bis dato rund 15.000 Objekte in NRW und ganz Deutschland bewertet. 

Meine Bewertungstätigkeit umfasst die Verkehrswertermittlung sowie die Markt- und Beleihungswertermittlung, hauptsächlich für: 

  • Kreditinstitute
  • Versicherungen
  • Bewertungsgesellschaften 
  • Wohnungsbaugenossenschaften 
  • private Auftraggeber
  • Rechtsanwälte 
  • Steuerberater
  • Berufsbetreuer, gesetzliche Betreuer

Darüber hinaus habe ich sämtliche Liegenschaften eines kommunalen Auftraggebers bewertet, vornehmlich Schulen, Kindergärten, Feuerwehrwachen, Sporthallen, Bürgerzentren und Gaststätten.

Bewertet wurden nahezu sämtliche Objektarten: 

  • Industrieobjekt
  • Gewerbebetriebe 
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Mehrfamilienhäuser
  • Ein-/Zweifamilienhäuser
  • Eigentumswohnungen
 
 

Meine Qualifikation als Sachverständiger für Immobilienbewertung

Überzeugen Sie sich von meiner fachlichen Qualifikation und meiner langjährigen Berufserfahrung.

  • Zertifizierung auf Basis der DIN EN ISO/IEC 17024

Meine Zertifizierung als Sachverständiger für Immobilienbewertung, gemäß DIN ISO/IEC 17024, ist eine international anerkannte Qualifikation mit Fachkundenachweis und gesetzlich anerkannt (siehe: § 6 Beleihungswertverordnung). Deswegen werden meine Gutachten auch von allen deutschen Behörden, Gerichten und Finanzämtern akzeptiert.

Sollten Sie noch unsicher sein, ob Sie besser einen zertifizierten oder einen öffentlich bestellten Sachverständigen beauftragen wollen, lesen Sie bitte „Öffentlich bestellte oder zertifizierte Sachverständige – Wem gehört die Zukunft?“.

In diesem Systemvergleich können Sie sich die notwendige Klarheit verschaffen. Hier sind die jeweiligen Vor- und Nachteile dieser beiden Qualitätssicherungssysteme gegenübergestellt.

Sie haben Fragen oder möchten beraten werden?

Sitz des Gutachterbüro Echelmeyer ist in Dortmund. Ich werde mit meiner lokalen Marktkenntnis für Sie auch im näheren Umkreis tätig sowie im gesamten Ruhrgebiet bis hin zum Sauerland / Münsterland wie z.B. in Bergkamen, Bochum, Castrop-Rauxel, Dortmund, Essen, Fröndenberg, Hagen, Hamm, Herdecke, Herne, Holzwickede, Iserlohn, Lünen, Schwerte, Unna und Witten.

Anerkennungen meiner Zertifizierung

Institutionelle Anerkennungen der Sprengnetter Zertifizierung:

  • Akkreditierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)
  • Gerichte erkennen Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 an
  • Anerkennung der Sprengnetter Zertifizierung (vormals WF-Zert) durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
  • Finanzverwaltung (Finanzamt) erkennt Gutachten der zertifizierten Sachverständigen an
  • Gleichstellung der zertifizierten Sachverständigen mit den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in Gutachterausschussverordnungen

Siehe hierzu auch:

https://www.sprengnetter.de/seminare-qualifikationen/zertifizierung/anerkennungen/

Marktkompetenz

sprengnetterSeit 2008 bin ich zum Mitglied des Sprengnetter Expertengremiums für Immobilienwerte im Regierungsbezirk Arnsberg bestellt.

Sachverständiger ist nicht immer gleich Sachverständiger

Der Begriff Sachverständiger unterliegt keiner gesetzlichen Zugangsregelung, auch ist die Berufsbezeichnung nicht geschützt. Jeder kann sich somit selbst zum Sachverständigen oder Gutachter erklären. 

Heutzutage existieren am Immobilienmarkt, eine für den Laien unüberschaubare Vielzahl von Stempeln, Abschlüssen, Zertifizierungen usw. Für den Auftraggeber sind diese Vielfalt der Bezeichnungen und deren tatsächlicher qualitativer Inhalt nur mit großem Rechercheaufwand nachvollziehbar.

Es existieren lediglich zwei Qualifikationen von Sachverständigen, die den Mindestqualitätsanforderungen des Gesetzgebers genügen. Der von den Industrie- und Handelskammern öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, sowie der nach der internationalen, europäischen und deutschen Norm DIN EN ISO/ICE 17024 personenzertifizierte Sachverständige.

Letztere Qualifikation, hat der Gesetzgeber als Vorgabe für Hypothekenbanken und Kreditinstitute als Auswahlkriterium von Bewertungssachverständigen bei der Ermittlung von Beleihungswerten gemacht (vgl. § 6 BelWertV).

Zertifizierung auf dem Vormarsch

Vielen Auftraggebern ist unklar worin die qualitativen und rechtlichen Unterschiede zwischen den beiden Sachverständigentiteln -öffentlich bestellt und vereidigt- und -zertifiziert nach DIN EN ISO/ICE 17024- bestehen.

Die Zertifizierung nach DIN EN ISO/ICE 17024, als international anerkanntes Qualitätssicherungssystem, setzt sich gegenüber den rein nationalen Qualifizierungen (öffentliche Bestellung) immer mehr durch.

Eine bevorzugte Behandlung von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in Gesetzen und Verordnungen gehört nunmehr der Vergangenheit an. Eine solche Bevorzugung ist auf Dauer nicht durchsetzbar. Viele Gesetze und Verordnungen haben deshalb diese bereits schon aufgegeben.

Ich bin tätig im Ruhrgebiet und in ganz NRW. Meine Kunden kommen u.a. aus Bergkamen, Bochum, Castrop-Rauxel, Dortmund, Essen, Fröndenberg, Hagen, Hamm, Herdecke, Herne, Holzwickede, Iserlohn, Lünen, Schwerte, Unna und Witten.