Gutachten zur tatsächlichen Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie in Dortmund und Umgebung

Um gegenüber der Finanzverwaltung eine kürzere Abschreibungsdauer (unter 50 Jahren) für eine Immobilie geltend zu machen, ist in der Regel die Vorlage eines Restnutzungsdauergutachtens als fundierter und objektiver Nachweis der tatsächlichen Restnutzungsdauer notwendig.

Als nach DIN 17024 zertifizierter Gutachter und Sachverständiger für Immobilienbewertung erstelle ich Restnutzungsdauergutachten zum Nachweis einer tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer gem. § 7 Abs. 4 Satz 2 EstG und zur Erhöhung der Abschreibung (AfA) bei Renditeobjekten.

Ich habe bereits hunderte Restnutzungsdauer-Ermittlungen durchgeführt, die von den Finanzämtern in der Regel problemlos anerkannt wurden.

Alle Gutachten basieren immer auf einem ausführlichen Ortstermin mit Innen- und Außenbesichtigung, um den Zustand der Immobilie fachgerecht beurteilen zu können.

In der Regel kann ich kurzfristige Termine anbieten und arbeite im Raum Dortmund zu transparenten Festpreisen inklusive Anfahrt, sodass Sie von Anfang an Planungssicherheit haben.

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Was ist ein Restnutzungsdauergutachten?

Ein Restnutzungsdauergutachten ist ein offizieller Nachweis, der dem Finanzamt vorgelegt wird, um zu belegen, dass Ihre Immobilie eine kürzere Restnutzungsdauer aufweist, als vom Gesetzgeber angenommen. Dieses Gutachten ermöglicht es Immobilieneigentümern, eine verkürzte Abschreibungsdauer (AfA) zu beantragen, was zu einer erheblichen Senkung der Steuerlast führen kann. Es dient als Grundlage für die steuerliche Optimierung Ihrer Immobilieninvestition.

Gesetzlich wird bei Wohnimmobilien meist eine pauschale Nutzungsdauer angenommen:

  • 50 Jahre (2 % AfA) für Gebäude, die bis 2022 fertiggestellt wurden (bzw. vor 1925: 40 Jahre / 2,5 %).
  • 33 Jahre (3 % AfA) für Neubauten ab 2023.

In der Realität kann die tatsächliche Nutzungsdauer jedoch erheblich davon abweichen. Wesentliche Faktoren hierfür sind:

  • Allgemeiner Bauzustand
  • Bestehende Bauschäden oder Mängel
  • Fehlende Modernisierungen
  • Wirtschaftliche Entwertung

Insbesondere bei vermieteten Immobilien mit erhöhtem Verschleiß oder wirtschaftlicher Überalterung kann eine verkürzte Restnutzungsdauer zu deutlich höheren Abschreibungen und damit zu steuerlichen Vorteilen führen.

Ein professionelles Restnutzungsdauergutachtend dient als Nachweis um die tatsächliche, kürzere Lebensdauer gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen.

Warum führt eine kürzere Restnutzungsdauer zu einer höheren AfA?

Ganz einfach: Durch die Verkürzung der Restnutzungsdauer verteilt sich die ursprüngliche Investitionssumme Ihrer Immobilie auf einen kürzeren Zeitraum. Dies hat zur Folge, dass der jährliche Abschreibungsbetrag steigt, was Ihre Steuerlast reduziert und Ihre Liquidität erhöht.

Der Hebel für Ihre Liquidität
Anstatt der gesetzlichen Pauschale können so deutlich höhere Sätze geltend gemacht werden:

  • Gesetzlicher Standard: 50 Jahre Nutzungsdauer = 2,0 % AfA
  • Verkürzung auf 33 Jahre: = 3,0 % AfA
  • Verkürzung auf 25 Jahre: = 4,0 % AfA
  • Verkürzung auf 20 Jahre: = 5,0 % AfA

Wie wird die tatsächliche Restnutzungsdauer ermittelt?

Die tatsächliche Restnutzungsdauer eines Gebäudes wird ermittelt, indem der technische, wirtschaftliche und rechtliche Zustand der Immobilie systematisch bewertet wird. Dabei werden methodische Verfahren angewendet, um die verkürzte Lebensdauer fachlich fundiert nachzuweisen.

Technischer Verschleiß
betrifft die physische Alterung und Abnutzung der Gebäudestruktur. Faktoren, die die Lebensdauer deutlich verkürzen, sind:

  • Schäden am Tragwerk, wie z.B. Risse in tragenden Wänden
  • Feuchtigkeitsschäden im Fundament oder Keller
  • Veraltete Haustechnik, die eine Kernsanierung nötig machen

Solche Mängel mindern nicht nur die langfristige Sicherheit, sondern erfordern umfangreiche Reparaturen und Sanierungen.

Wirtschaftliche Entwertung
Eine Immobilie gilt als wirtschaftlich entwertet, wenn ihre rentable Nutzung nicht mehr gegeben ist. Dies tritt ein, wenn Sanierungskosten einen Neubau übersteigen oder veränderte Marktbedingungen (z.B. anhaltender Leerstand) keine wirtschaftlichen Erträge mehr ermöglichen. Wichtig: Finanzämter fordern detaillierte Nachweise, um die Unwirtschaftlichkeit der Weiternutzung objektiv zu belegen. Ein Gutachten hilft hier, diese Nachweise zu erbringen.

Rechtliche Nutzungsbeschränkungen
In selteneren Fällen begrenzen äußere rechtliche Zwänge die Lebensdauer, etwa wenn ein Gebäude auf einem Erbpachtgrundstück steht und der Vertrag nicht

Wann ist ein Restnutzungsdauergutachten sinnvoll?

Ein Restnutzungsdauergutachten lohnt sich besonders bei vermieteten Bestandsimmobilien mit älterem Baujahr, die einen sichtbaren Sanierungsstau aufweisen und deren Eigentümer eine hohe persönliche Steuerlast haben.

Ein solches Gutachten ist vor allem interessant, wenn folgende Punkte auf die Immobilie zutreffen:

  1. Hoher Sanierungsbedarf (Schlechter Bauzustand)
    Je gravierender die Mängel an Ihrer Immobilie sind, beispielsweise eine veraltete Heizung, Risse im
    Mauerwerk oder ein undichtes Dach, desto wahrscheinlicher ist eine signifikant verkürzte Restnutzungsdauer.

  2. Vermietung als Einkommensquelle
    Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten oder betrieblich nutzen, können Sie die höheren Abschreibungen direkt steuerlich geltend machen. Die erhöhte AfA senkt sofort Ihre zu versteuernden Einkünfte.

  3. Hohes Alter der Immobilie
    Wenn die Immobilie noch nicht vollständig abgeschrieben ist (z. B. nach 30 von 50 Jahren), kann ein Restnutzungsdauer-Gutachten die verbleibende Nutzungsdauer neu bewerten. Bei einer Verkürzung der Restnutzungsdauer erhöht sich der jährliche Abschreibungssatz, wodurch der noch vorhandene Buchwert schneller steuerlich geltend gemacht werden kann.

Das steuerliche Potenzial eines Gutachtens entfaltet sich vor allem bei älteren, vermieteten Immobilien mit erkennbarem Sanierungsbedarf oder begrenzter Nutzungszeit. Bei Neubauten oder sehr jungen Gebäuden ist ein Gutachten hingegen selten wirtschaftlich sinnvoll.

Werden Restnutzungsdauergutachten vom Finanzamt anerkannt?

Im Regelfall ja. Meine Gutachten werden von allen deutschen Behörden, Gerichten und Finanzämtern akzeptiert, da sie nach höchsten Standards erstellt werden und alle relevanten rechtlichen Vorgaben erfüllen.

Im Februar 2023 hat das Bundesministerium der Finanzen seine Behörden angewiesen, sogenannte Restnutzungsdauer-Gutachten als Nachweis für eine verkürzte Abschreibungsdauer von Immobilien anzuerkennen. Hier wird jeweils eine Einzelfallentscheidung getroffen. In der Praxis werden Restnutzungsdauergutachten vor allem dann anerkannt, wenn sie von einem qualifizierten und unabhängigen Sachverständigen erstellt wurden.

Ich verfüge als zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung gemäß DIN ISO/IEC 17024 ich über eine international anerkannte Qualifikation mit nachgewiesenem Fachkundenachweis. Diese Zertifizierung ist gesetzlich anerkannt (siehe: § 6 Beleihungswertverordnung) und gewährleistet höchste fachliche Kompetenz und Seriosität.

Grundlagen für die rechtliche und steuerliche Anerkennung

§7 Abs. 4 Satz 2 EstG: Das Gesetz gibt Ihnen als Steuerpflichtigen die Wahl. Sie können entweder den pauschalen AfA-Satz nutzen oder eine tatsächlich kürzere Nutzungsdauer nachweisen.

Für das Finanzamt gilt dabei: Es muss Ihre Schätzung akzeptieren, solange diese auf vernünftigen wirtschaftlichen Überlegungen beruht. Es wird keine absolute Gewissheit verlangt, sondern lediglich die größtmögliche Wahrscheinlichkeit. Das Finanzamt darf die Schätzung nur ablehnen, wenn sie eindeutig außerhalb eines angemessenen Rahmens liegt.

Bestätigung durch den Bundesfinanzhof (BFH)

Der Bundesfinanzhof hat dies im Urteil vom 28.07.2021 (IX R 25/19) bestätigt.

  • Der Steuerpflichtige kann eine verkürzte tatsächliche Nutzungsdauer eines zur Erzielung von Einkünften genutzten Gebäudes auf jede Art darlegen, die im Einzelfall geeignet ist, den erforderlichen Nachweis zu erbringen.
  • Entscheidend ist, dass die vorgelegten Informationen es ermöglichen, den Zeitraum, in dem das Gebäude voraussichtlich noch entsprechend seiner Nutzung verwendet werden kann, mit ausreichender Sicherheit zu schätzen.

Gerichtliche Bestätigung

Diese Vorgehensweise wurde mehrfach von Gerichten bestätigt:

  • Finanzgericht Münster (Urteil vom 27.01.2022 – 1 K 1741/18)
  • Finanzgericht Köln (Urteil vom 22.03.2022 – 6 K 923/20)

Sowie durch die aktuelle Rechtsprechung:

  • Bundesfinanzhof (Urteil vom 23.01.2024 – IX-R-14/23)
  • Finanzgericht Münster (Urteil vom 02.04.2025 – 14 K 654/23 E)

 

Warum meine Gutachten diese Anforderungen erfüllen

Meine Gutachten liefern die geforderte sachverständige Darlegung, indem ich

  • ein Modell nutze, das eine fundierte Ermittlung und die erforderliche sachverständige Würdigung des Einzelfalls ermöglicht,
  • eine nachvollziehbare und prüfbare Berechnung liefere,
  • methodisch sauber gemäß der ImmoWertV 2021 vorgehe.

Restnutzungsdauergutachten im Ruhrgebiet

Persönlich vor Ort in Dortmund, Bochum, Essen, Herne, Hagen, Hamm und Umgebung

Ein Restnutzungsdauer-Gutachtens ist eine lohnende Investition für Vermieter und Immobilieneigentümer, die ihre Steuerbelastung senken möchten. Durch ein professionelles Gutachten steigt die Wahrscheinlichkeit einer Anerkennung der verkürzten Restnutzungsdauer durch die Finanzbehörden deutlich.

Durch die schnellere Abschreibung wird nicht nur der jährliche Steueraufwand gesenkt, sondern auch die wirtschaftliche Belastung langfristig optimiert. Gleichzeitig bietet das professionelle Gutachten Sicherheit gegenüber dem Finanzamt.

Für die Erstellung eines Restnutzungsdauer-Gutachtens stehe ich Ihnen im gesamten Ruhrgebiet zur Verfügung. Ich besuche Sie gerne in Städten wie Bochum, Dortmund und Essen sowie in umliegenden Orten wie Bergkamen, Castrop-Rauxel, Fröndenberg, Hagen, Hamm, Herdecke, Herne, Holzwickede, Iserlohn, Lünen, Schwerte, Unna und Witten, um Ihre Immobilie vor Ort zu begutachten.