Kurzgutachten für Immobilien

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möglich

Ein Kurzgutachten ist eine kürzere und damit auch schnellere schriftliche Markteinschätzung einer Immobilie zu einem günstigen Festpreis.

Kurzgutachten oder ausführliches Verkehrswertgutachten

kurzgutachtenNicht immer ist ein ausführliches Wertgutachten zur Immobilienbewertung notwendig. Wenn das Gutachten nicht beispielsweise dem Finanzamt vorgelegt werden muss, ist ein Kurzgutachten vollkommen ausreichend. In der Regel also für private Angelegenheiten, für die man über eine objektive Werteinschätzung den Preis einer Immobilie wissen möchte.

Ein Kurzgutachten ist  z.B. für folgende Zwecke passend:

  • Immobilienverkauf: Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen und dazu den Marktpreis wissen
  • Immobilienkauf: Sie möchten vor dem Immobilienkauf den geforderten Kaufpreis überprüfen
  • Interne Erbangelegenheiten oder Scheidung / Trennung: Sie einigen sich außergerichtlich und brauchen dazu eine Markteinschätzung
  • Schenkung oder Verkauf einer Immobilie unter Wert: Um das Risiko einer eventuellen Schenkungsteuer zu vermeiden
  • Betreuung, ob gesetzliche oder familiäre Betreuung: Ein Kurzgutachten reicht in der Regel den beteiligten Gerichten, Rechtspflegern etc. aus
  • Versicherung: Für die Höhe der Versicherung brauchen Sie einen aktuellen Immobilienwert
  • Bank: Sie brauchen für verschiedene Bankangelegenheiten, wie z.B. einer Finanzierung, eine Werteinschätzung.

Für welche Immobilien ist ein Kurzgutachten zur Immobilienbewertung geeignet?

Mit diesem kleinen Gutachten können Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser und Etagenwohnungen bewertet werden sowie Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Gewerbebetriebe und unbebaute Grundstücke.

Dabei werden der Bodenwert und der Wert der Wohnimmobilie, also des Gebäudes, eingeschätzt.

Umfang, Inhalt und zeitlicher Aufwand des Kurzgutachtens

zeitlicher aufwandEin Kurzgutachten umfasst ca. 10-15 Seiten und ist auch ohne längere Wartezeit kurzfristig anzufertigen.
Ein ausführliches Gutachten hingegen bedeutet ca. 4 Wochen Aufwand und verfügt am Ende über ca. 40-80 Seiten.

Das Kurzgutachten umfasst dabei folgende Inhalte:

  • Kurze Beschreibung der Immobilie
  • Die Wertermittlung mit Erläuterungen
  • Anlage mit Fotos, Kartenmaterial etc.

Diese Inhalte werden dabei im Vergleich zum ausführlichen Gutachten in verkürzter Form aufgeführt. Eine detaillierte und umfangreiche Abhandlung aller geprüften Faktoren entfällt.

Der Aufwand reduziert sich auch dadurch, dass eine umfangreiche Dokumentenbeschaffung bei zahlreichen Ämtern entfällt.
Die Dokumente, die weiterhin benötigt werden, sind:

  • Vollständiger Grundbuchauszug
  • Falls vorhanden Bauzeichnungen, Wohnflächen- und Rauminhaltsberechnungen
  • Ggf. Mietverträge, Angaben zu den Nettokaltmieten

Das Kurzgutachten wird Ihnen in einfacher Ausfertigung ausgehändigt. Zusätzlich kann das Gutachten auch als PDF-Dokument zugemailt werden.

Kosten Kurzgutachten

Durch den verringerten Umfang und damit Aufwand sind die Kosten für das Kurzgutachten wesentlich günstiger als für ein umfangreiches Verkehrswertgutachten.

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Kurzgutachten in NRW und im Ruhrgebiet

Mein Einzugsraum für Kurzgutachten in NRW umfasst u.a. die Gebiete Bergkamen, Bochum, Castrop-Rauxel, Dortmund, Essen, Fröndenberg, Hagen, Hamm, Herdecke, Herne, Holzwickede, Iserlohn, Lünen, Schwerte, Unna und Witten.

Beratung und Termine

Für ein Kurzgutachten oder sogenannten „Immobilien Check“ stehen in der Regel kurzfristige Termine bereit.  Für Fragen und Terminvereinbarungen erreichen Sie mich unter

0231 / 975 888 63 oder info@immobilien-wert.org